Neue hessische Denkmalförderrichtlinie erleichtert Arbeit von Ehrenamtlichen

Die überarbeitete Version der hessischen Denkmalförderrichtlinie bringt Erleichterungen für Vereine und Ehrenamtliche, die sich um ein Kulturdenkmal kümmern. Sie mussten früher Eigentümer oder Pächter sein, um etwa Zuschüsse für die Kosten für Ingenieurleistungen oder Fachfirmen beantragen zu können. Nach den neuen Regeln genügt nun die schriftliche Zustimmung des Eigentümers zur Antragstellung und Maßnahmendurchführung. Außerdem muss die Öffentlichkeit von dem geförderten Kulturdenkmal profitieren – zum Beispiel, weil es frei zugänglich ist.

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