Verbot von Werbung

Die Nutzungsbedingungen des StadtLand.Funk regeln unter Punkt 4.2, dass die Veröffentlichung von Beiträgen mit werbenden Inhalten grundsätzlich untersagt ist. Mit Blick auf die anstehende Kommunalwahl am 15.03.2026 möchten wir darauf hinweisen, dass dieses Verbot auch Werbung durch politische Parteien sowie sonstige politische Werbung einschließt (§4.2.2).
Rückfragen dazu können gern an stadtlandfunk@wetteraukreis.de gerichtet werden.

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