Presseerklärung der Bürgerinitiative „Hände weg vom Steinbachtal“
Der Stadtteil Büdingen-Wolferborn feiert im kommenden Jahr sein 750 jähriges Jubiläum. Die Vorbereitungen laufen. Am 15. und 16. August laden die Wolferborner ihre Gäste auf eine Festmeile im Dorf ein.
Doch was man vergangene Woche im Amtsblatt von Büdingen lesen durfte, trübt die Stimmung.
Das Regierungspräsidium Darmstadt kündigt darin die Ausweisung des Steinbachtals zwischen Wolferborn und Bindsachsen als Naturschutzgebiet an.
Die „Stoimich“ wie die Gegend hier genannt wird, ist seit jeher der verlängerte Garten der Wolferborner. Nicht nur als wirtschaftliche Fläche für die Landwirte sondern auch als Rückzugsort und Naherholungsgebiet für die Einwohner. Das Tal schließt direkt an den Ortskern an. Sie gehen wandern, radfahren, reiten und halten sich dabei immer an die ausgewiesenen Wege.
Für die Landwirte der „Stoimich“ bedeutet das, dass die weitere Nutzung Verboten mit erheblichen Einschränkungen der Nutzung unterliegt. Das Gebiet wird nahezu vollständig als Grünland genutzt.
Diese bisherige Nutzung durch die Landwirte hat dazu geführt, dass sich in dem Gebiet diejenige Flora und Fauna entwickeln konnte, die die Behörde jetzt angeblich glaubt, schützen zu müssen. Die Arbeit der Bauern hat den jetzigen Zustand für Flora und Fauna durch ständige Landschaftspflege
erst hergestellt. Am 11. Juni 2019 wurde bereits ein Antrag zur Ausweisung des Naturschutzgebiets vom Regierungspräsidium abgelehnt mit den Worten „auf Grundlage der vorliegenden naturschutzfachlichen Erhebungen und des erstellten Schutzwürdigkeitsgutachtens sehe ich von einer Ausweisung des Steinbachtals bei Wolferborn als Naturschutzgebiet ab“. Im Jahr 2020 auf Erlass des damals von den Grünen geführten Umweltministerium musste das Regierungspräsidium die Ausweisung ohne notwendige Grundlage wiederaufnehmen. Die Grünen sind mittlerweile im Bund und im Land abgewählt worden, doch das Vorhaben geht weiter seinen bürokratischen Weg. Die Maßnahme bedeutet VERBOTE für Landwirte und Bürger:
1 . Verbot uneingeschränkter Beweidung
2 . Verbot der Aufstellung von Bienenkästen
3. Verbot der Nutzungsänderung von Grünlandflächen
4. Fischereiverbot |
5 . Verbot gewerblicher Tätigkeit
6. Verbot der Ausbringung von Gülle
7. Verbot, Pflanzen, Bäume oder Sträucher zu beschädigen oder zu entfernen
8 . Verbot, die Wege mit Kraftfahrzeugen z u befahren,
9. Verbot des Betretens und Radfahrens ausserhalb der Wege
10. Verbot des Spazierengehens, Wandern und Radfahrens außerhalb der Wege
11. Reiten im gesamten Gebiet – verboten
– und zahlreiche weitere Verbote –
Für einige Betriebe bedeutet das Vorhaben, dass ihre Existenzgrundlage gefährdet wird. In Wolferborn gibt insgesamt eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 500 ha. Bereits 54 ha sind als Trinkwasserwschutzgebiet nur eingeschränkt nutzbar. Jetzt sollen weitere 118 ha unter Naturschutz gestellt werden, also wären 35 % der Gesamtfläche nur eingeschränkt brauchbar. Eine weitere Einschränkung wird von vielen nicht verkraftet werden können. Als weiteres Beispiel sei hier auch der Landwirtschaftliche Betrieb Mincker mit Pferdehaltung genannt. Der Hof liegt direkt am geplanten Naturschutzgebiet. Ilka Mincker hatte nach dem Tod ihres Vaters viel Mühe und Arbeit investiert, um den Hof selbst weiterbetreiben zu können. Frau Mincker lebt von dem direkten Zugang zum Steinbachtal. Die Pferde stehen im Sommer auf den Weiden der „Stoimich“.
Die Bürgerinitiative „Hände weg vom Steinbachtal“ wird die beabsichtigten Maßnahmen, die unverständlich, undemokratisch und sinnlos sind, auf keine Fall einfach hinnehmen und sich mit allen Mitteln dagegen wehren und auch gerichtliche Schritte einleiten. Sie fordert den Regierungspräsidenten auf, das Verfahren zu stoppen.