Information Das Ortsgericht – kurz erklärt

Für Bauernheim ist derzeit das Ortsgericht Friedberg I zuständig. Dazu gehören die Kernstadt Friedberg, Bauernheim und Ossenheim.

Das Ortsgericht – kurz erklärt

Das Ortsgericht ist eine bürgernahe Einrichtung der hessischen Justiz. Es kann Bürgerinnen und Bürger insbesondere bei folgenden Angelegenheiten unterstützen:

Kurzübersicht der wichtigsten Aufgaben
Beglaubigungen: Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften
Dokumente: Beglaubigung von Abschriften
Sterbefälle: Aufnahme und Weiterleitung von Sterbefallsanzeigen
Nachlass: Sicherung des Nachlasses
Schätzungen: Schätzung von Grundstücken und anderen Gegenständen
Grundstücke: Mitwirkung bei Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen
Justiz: Erledigung von Ersuchen der ordentlichen Gerichte
Gesetzlich bestimmte Tätigkeiten im Bereich der freiwilligen
Aufgaben: Gerichtsbarkeit

Fazit
Die Ortsgerichte sind ein wichtiger Bestandteil der hessischen Justizorganisation. Sie übernehmen zahlreiche Aufgaben, die für Bürgerinnen und Bürger im Alltag oder bei besonderen Ereignissen — insbesondere bei Grundstücksangelegenheiten, Beglaubigungen und Todesfällen — von erheblicher Bedeutung sein können.
Durch ihre ehrenamtliche, ortsnahe und praxisorientierte Tätigkeit tragen die Ortsgerichte dazu bei, bestimmte Verfahren unkompliziert vorzubereiten und die Justiz vor Ort zu unterstützen.

Ansprechpartner für Bauernheim

Ortsgericht Friedberg I
Zuständig für: Friedberg-Kernstadt, Bauernheim und Ossenheim

Ortsgerichtsvorsteher: Steffen Bieber-Diegel
Anschrift: Mainzer-Tor-Anlage 6 (Rathaus), 61169 Friedberg (Hessen)
Telefon: 06031 88-309 (dienstlich während der Sprechzeiten)
Sprechzeiten: Dienstag 15:00–17:00 Uhr und Freitag 10:00–12:00 Uhr

Hinweis: Es gibt in Friedberg den Antrag, Bauernheim künftig dem Ortsgerichtsbezirk Friedberg III (Dorheim) zuzuordnen. Diese Änderung ist noch nicht rechtlich vollzogen.

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