Stadt Ortenberg informiert: Keine Anzeigepflicht mehr für Vereinsfeste mit Essens- und Getränkeangebot!

Ab dem 23.12.2025 entfällt in Hessen die Anzeigepflicht für den vorübergehenden Gaststättenbetrieb bei Vereinsveranstaltungen. Gemeinnützige Organisationen wie Kultur‑ und Sportvereine, Feuerwehren, Initiativen oder Stiftungen müssen ihre Feste mit Essens‑ und Getränkeangebot nicht mehr bei der Behörde melden – auch Gebühren fallen weg.
Mit dem Wegfall der Pflicht entfällt jedoch auch die automatische Information an Ordnungsamt, Polizei oder Lebensmittelüberwachung. Größere oder organisatorisch anspruchsvollere Veranstaltungen sollten daher weiterhin frühzeitig mit dem Ordnungsamt abgestimmt werden, z. B. bei hohem Besucheraufkommen, Alkoholausschank, Nutzung öffentlicher Flächen, Brandschutzthemen oder möglicher Lärmentwicklung.
Eine freiwillige Kontaktaufnahme hilft, offene Fragen zu klären und Hinweise zu rechtlichen Rahmenbedingungen zu erhalten. Das Land Hessen möchte mit der Neuregelung das Ehrenamt entlasten – und die Stadt Ortenberg bleibt verlässliche Ansprechpartnerin für Vereine und Initiativen.
Den kompletten Pressetext könnt ihr auf unserer Homepage unter https://www.ortenberg.net/news/1/1210249
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DorfNews Wetteraukreis
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