Winterdienst – Hinweis
Unsere Bauhofmitarbeiter sind täglich für Sie im Einsatz. Wir möchten auf die bestehende Räum- und Streupflicht auf Geh- und Überwegen hinweisen:
🕖 Der Winterdienst ist täglich zwischen 07:00 und 20:00 Uhr sicherzustellen.
🔁 Bei Schneefall ist die Räumung so oft zu wiederholen, wie es zur Gefahrenvermeidung erforderlich ist – jedoch verhältnismäßig. In der Regel sollte spätestens eine Stunde nach Ende des Schneefalls geräumt werden.
🏠 Gemäß Straßenreinigungssatzung sind Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Nutzungsberechtigte verpflichtet, den Winterdienst durchzuführen – unabhängig davon, ob ein Grundstück bebaut ist oder nicht.
🚶♂️Ohne Gehweg ist eine Fläche von mindestens 1,50 m Breite freizuräumen; zusätzlich ein Zugang zur Fahrbahn bzw. zum Grundstückseingang von 1,25 m. ❗Schnee darf nicht vom Grundstück auf die Straße geräumt werden.
🪨 Als Streumaterial sind Sand, Splitt oder vergleichbare abstumpfende Materialien zulässig. Streusalz darf nur in geringen Mengen verwendet werden. Rückstände sind nach Ende der winterlichen Witterung zu beseitigen.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung, um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
🤝Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
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