Beginn der Brut- und Setzzeit ab 1. März

Mit dem Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an! Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren sie besonders empfindlich auf Störungen. Wir Menschen können ohne großen Aufwand Rücksicht nehmen: Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine Menge Stress. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.

Weitere Infos auch vom Wetteraukreis:

In den kommenden Monaten öffnet sich ein faszinierendes Fenster der Natur: die Brut- und Setzzeit. Der Naturschutzfonds Wetterau e.V. ruft zu besonderer Achtsamkeit und Rücksichtnahme auf. Anstehende Rückschnitte im Garten oder auf der eigenen Streuobstwiese sollten daher besser zeitnah umgesetzt werden.

In der Brut- und Setzzeit, die am 1. März beginnt und bis einschließlich 30. September andauert, ist es entscheidend, besondere Rücksicht auf die Tierwelt zu nehmen. Landrat Jan Weckler, Vorsitzender des Naturschutzfonds Wetterau e.V., betont: „Es liegt in unserer Verantwortung, die Schönheit und Vielfalt der Natur zu bewahren. Die Brut- und Setzzeit ist hierfür ein wichtiger Baustein. Durch achtsames Handeln können wir Lebensräume schützen und gleichzeitig einen Beitrag zum Erhalt unserer Umwelt leisten.“

Das Bundesnaturschutzgesetz untersagt in der Brut- und Setzzeit besonders störende Maßnahmen wie Baumfällungen und intensiven Heckenrückschnitt. Hingegen sind schonende Schnittmaßnahmen zur Beseitigung des jährlichen Pflanzenzuwachses und zur Gesunderhaltung der Bäume weiterhin erlaubt.

Auf Streuobstwiesen sollten trotzdem mit Bedacht Maßnahmen ergriffen werden, da viele Vogelarten in dieser Zeit alte Obstbäume für den Nestbau und die Brutaufzucht nutzen. Daher ist es ratsam, grobe Schnittmaßnahmen an Bäumen und Hecken bis Ende Februar durchzuführen. Zwischen März und September sollte geprüft werden, ob belegte Nester am Baum oder in Nistkästen und Röhren vorhanden sind. Bei Funden ist es empfehlenswert, die Schnittmaßnahmen auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Zudem ist es förderlich, Stämme abgestorbener Bäume zu belassen, denn der Erhalt dieser natürlichen Strukturen unterstützt die Biodiversität und trägt dazu bei, dass unsere Streuobstwiesen weiterhin vielfältige Ökosysteme bleiben.

Für vertiefende Informationen zur optimalen Pflege und zur Ökosystemleistung von Streuobstwiesen bietet der Naturschutzfonds verschiedene Kurse und Veranstaltungen an. Aktuelle Termine und weitere Informationen finden Interessierte auf der Homepage des Naturschutzfonds Wetterau e.V.

https://wetteraukreis.de/aktuelles/pressemitteilungen/detail/naturerlebnis-auf-der-streuobstwiese-die-brut-und-setzzeit